Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Rundflüge und Pilotenflüge mit Ultraleichtflugzeugen

Flight Academy Ultra Light GmbH
Stand: [01.12.2025]

 

Abschnitt I – Geltungsbereich, Vertragsschluss, Leistungsgegenstand


 

1 Anbieter / Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Rundflüge, Pilotenflüge und vergleichbare Erlebnisflüge mit Ultraleichtflugzeugen (nachfolgend „Flüge“), die zwischen


Flight Academy Ultra Light GmbH

Flugplatz

Haus 1

14959 Trebbin

Handelsregister: HRB 36567 P

Registergericht: Amtsgericht Potsdam


und Kunden/Fluggästen geschlossen werden.

 

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.

 

2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Flugangebote auf Websites, in Online-Shops, Prospekten oder Social Media stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Buchung.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter
    • eine Buchungsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) übermittelt oder
    • ein Ticket/Gutschein ausstellt bzw. aushändigt.
  3. Vertragsgrundlage sind diese AGB sowie die individuelle Buchungsbestätigung.

3 Leistungsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Fluges gemäß Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.
  2. Soweit nicht ausdrücklich als Fixroute vereinbart, sind Angaben zu Route, Flugstrecke und Sehenswürdigkeiten unverbindlich. Änderungen sind aus flugbetrieblichen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen zulässig.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleichwertiges Luftfahrzeug einzusetzen, sofern dies aus technischen, betrieblichen oder Sicherheitsgründen erforderlich ist.

 

Abschnitt II – Buchung, Zahlung, Termin

1 Buchung

  1. Buchungen können online, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
  2. Eine Buchung wird verbindlich nach Bestätigung durch den Anbieter gemäß Abschnitt I Ziffer 2.

2 Zahlung

  1. Der Flugpreis ist – sofern nicht anders vereinbart – vor dem Flug fällig.
  2. Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn der vollständige Flugpreis beim Anbieter eingegangen ist, soweit nicht ausdrücklich eine Zahlung vor Ort vereinbart wurde.

3 Zahlungsverzug

  1. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu stornieren.
  2. Ein Anspruch auf Durchführung des Fluges besteht in diesem Fall nicht.

4 Terminvereinbarung und Mitteilungspflichten

Die Einlösung von Tickets/Gutscheinen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung

telefonisch Tel. 0176 / 467 919 55 oder per Email: info@erlebnisflug-brandenburg.de

  1. Bei der Buchung oder Terminvereinbarung sind insbesondere folgende Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen:
    • Name des/der Fluggäste
    • Kontaktdaten
    • Körpergewicht
    • Körpergröße
    • ggf. relevante gesundheitliche Hinweise
  2. Änderungen oder die Benennung einer Ersatzperson müssen spätestens 24 Stunden vor Abflug in Textform mitgeteilt werden.
  3. Erfolgt ein Fluggastwechsel innerhalb von 24 Stunden vor dem Flug, kann eine Umbuchungsgebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben werden, sofern diese bei Buchung transparent ausgewiesen wurde.

 

Abschnitt III – Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheit

1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

  1. Voraussetzung für die Teilnahme ist die flugbetriebliche und gesundheitliche Eignung des Fluggasts.
  2. Der Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich in der Lage zu sein, an dem Flug teilzunehmen.
  3. Bei Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen oder sonstigen relevanten Einschränkungen ist der Anbieter vorab zu informieren.

2 Maximalgewicht und Körpergröße

  1. Aus flugbetrieblichen, sicherheitsrelevanten und zulassungsrechtlichen Gründen können Fluggäste nur innerhalb der zulässigen Grenzen des jeweils eingesetzten Ultraleichtflugzeugmusters befördert werden. Maßgeblich sind u. a. zulässige Abflugmasse, Schwerpunktlage sowie Sitz- und Gurtsysteme.
  2. Sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten pro Fluggast folgende Richtwerte:
    • Maximalgewicht: 100 kg
    • Maximale Körpergröße: 2,00 m
  3. Das angegebene Gewicht bezieht sich auf das tatsächliche Körpergewicht am Flugtag einschließlich üblicher Kleidung.

3 Sicherheitsprüfung am Flugtag

  1. Der Anbieter bzw. der verantwortliche Pilot ist berechtigt, vor Abflug eine Plausibilitäts- und Sicherheitsprüfung vorzunehmen.
  2. Der Pilot entscheidet allein über die sichere Durchführbarkeit des Fluges.

4 Folgen bei Überschreitung oder falschen Angaben

  1. Überschreitet ein Fluggast die zulässigen Grenzen oder wurden unzutreffende Angaben gemacht, kann die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
  2. Wird eine mögliche Überschreitung spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitgeteilt, bietet der Anbieter nach Verfügbarkeit
    • einen Alternativtermin oder
    • – sofern vorhanden – ein geeignetes anderes Luftfahrzeugmuster
      an.
  3. Erfolgt die Feststellung erst am Flugtag oder wurden bewusst falsche Angaben gemacht, kann der Anbieter eine angemessene Aufwands-/Umbuchungsgebühr gemäß Preisliste erheben oder die Beförderung ablehnen.

 

Abschnitt IV – Flugtickets/Gutscheine

1 Rechtsnatur

  1. Ein Ticket/Gutschein ist kein Geldguthaben, sondern ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht auf die im Ticket/Gutschein beschriebene Leistung.

2 Gültigkeit – differenziert

  1. Entgeltlich erworbene Tickets/Gutscheine ohne bei Vertragsschluss fest vereinbarten Flugtermin können von Verbrauchern innerhalb der gesetzlichen Regelverjährung eingelöst werden. Der Anbieter legt hierfür eine Einlösefrist von
    drei Jahren ab Ende des Jahres des Erwerbs
    fest.
  2. Tickets/Gutscheine mit fest vereinbartem Termin/Zeitraum sind an diesen Termin/Zeitraum gebunden.
  3. Unentgeltlich ausgegebene Aktions- oder Werbegutscheine können eine kürzere Einlösefrist haben; diese wird im Gutschein gesondert angegeben.

3 Übertragbarkeit

  1. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit Zustimmung des Anbieters möglich.

4 Rückgabe/Auszahlung

  1. Eine Auszahlung, Rückgabe oder Umwandlung in einen Geldwert ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

5 Verlust/Beschädigung

  1. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  2. In begründeten Ausnahmefällen kann der Anbieter nach eigenem Ermessen ein Ersatzticket ausstellen.

 

Abschnitt V – Stornierung, Umbuchung, Nichterscheinen

1 Stornierung/Umbuchung bei vorab bezahlten Flügen

  1. Bis 24 Stunden vor Abflug ist eine Stornierung oder Umbuchung kostenlos möglich, sofern die Buchungsbestätigung nichts Abweichendes regelt.
  2. Innerhalb von 24 Stunden vor Abflug kann bei Stornierung eine Gebühr von 25 % des Ticketpreises anfallen.
  3. Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung führt zum Verfall des Tickets; eine Erstattung oder Umbuchung ist ausgeschlossen.

2 Besondere Regelung bei telefonischer Terminvereinbarung mit Zahlung vor Ort

  1. Wird ein Flug telefonisch vereinbart und die Zahlung erfolgt am Flugtag vor Ort, kann bei Nichterscheinen oder Abbruch ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vor Abflugzeit) eine Servicegebühr bis zur Höhe des vereinbarten Flugpreises fällig werden, sofern dies in der Buchungsbestätigung transparent ausgewiesen wurde.
  2. Diese Gebühr dient dem Ausgleich des Aufwands insbesondere für Pilotendisposition, Flugvorbereitung und Blockierung des Fluggeräts.

3 Umschreibung auf Ersatzperson

  1. Eine Umschreibung des Tickets auf eine andere Person ist bis spätestens 24 Stunden vor Abflug möglich, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  2. Hierfür kann eine Servicegebühr gemäß Preisliste erhoben werden.

 

Abschnitt VI – Flugbetriebliche Vorbehalte

1 Wetter, Technik, Behörden

  1. Die Durchführung eines Fluges hängt von den aktuellen Wetterverhältnissen, technischen Gegebenheiten, betrieblichen Abläufen und behördlichen Vorgaben ab.
  2. Der verantwortliche Pilot entscheidet allein über die Durchführbarkeit, die Routenführung sowie Start, Unterbrechung oder Abbruch eines Fluges.

2 Alternativtermin

  1. Muss ein Flug aus den vorgenannten Gründen abgesagt oder verschoben werden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
  2. Ein Anspruch auf Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen (z. B. Hotel, Anreise, Verdienstausfall) ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.

 

Abschnitt VII – Verhalten an Bord

1 Gepäck

  1. Die Mitnahme von Gepäck ist aus Gewichts- und Sicherheitsgründen auf kleine, leichte Gegenstände beschränkt.
  2. Die Zulässigkeit entscheidet der Pilot im Einzelfall.

2 Ausschlussgründe

  1. Personen unter Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss können vom Flug ausgeschlossen werden.
  2. Bei sicherheitsgefährdendem Verhalten besteht kein Anspruch auf Erstattung.

3 Tiere

  1. Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

Abschnitt VIII – Haftung

1 Grundsatz

  1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter uneingeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen.

2 Sonstige Schäden

  1. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

 

Abschnitt IX – Widerruf bei Online-Käufen

  1. Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen mit fest vereinbartem Termin oder Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht.
  2. Beim Erwerb von Gutscheinen ohne fest vereinbarten Termin kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Der Anbieter belehrt hierüber im Rahmen des Bestellprozesses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

 

Abschnitt X – Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
  2. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.erlebnisflug-brandenburg.de/datenschutzerklarung/.

 

Abschnitt XI – Schlussbestimmungen

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preislisten.
  2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flugplatz, Haus 1 in 14959 Trebbin
  5. Es gilt deutsches Recht.

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